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Gebärdensprache, was ist das ? Deutsche Gebärdensprache, eine anerkannte (Zeichen- ) Sprache ? Gehörlose Menschen verfügen mit der „Deutschen Gebärdensprache“, abgekürzt DGS, über eine vollwertige eigenständige und wissenschaftlich fundierte Sprache. Sie wurde erst mit dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX vom 1. Juli 2001 und dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) vom 1. Mai 2002 als eigenständige Sprache in Deutschland offiziell anerkannt! Die Gebärdensprache ermöglicht es den gehörlosen Menschen untereinander oder auch mit hörenden Menschen, die diese Sprache beherrschen unkompliziert und unmissverständlich zu kommunizieren. Immer mehr hörende Menschen, die Gebärdensprache erworben haben, erkennen, dass Gehörlose bei Verwendung von Gebärdensprache in der Kommunikation nicht „behindert“ sind. Gebärden werden in der Gebärdensprache, hier in Deutschland ist das die Deutsche Gebärdensprache, und in der Kommunikationsform „Lautsprachbegleitende Gebärden“, abgekürzt LBG, benutzt. Entsprechend dem Bundesgleichstellungsgesetz vom 1. Mai 2002 und dem Sozialgesetzbuch IX vom 1. Juli 2001 ist diese als eine Kommunikationsform der Deutschen Sprache anerkannt. Das „Fingeralphabet“, abgekürzt FA, ist an die Schriftform der Lautsprache gebunden. Die Handzeichen des FA entsprechen einzelnen Buchstaben des Alphabets. Es ist ein Baustein der Gebärdensprache, um Eigennamen und Fremdwörter zu buchstabieren, daktylieren. Die „Pantomime“ ist eine Form, bei dem der ganze Körper (einschließlich der Beine mit entsprechender Bewegung) zum Einsatz kommt. Die Pantomime ist also keine Gebärdensprache, sondern eine theatralische Form von Künstlern. Gestik bzw. „Nonverbale Kommunikation“, abgekürzt NVK, ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Gebärdensprache. Wir sind dazu übergegangen die Bezeichnung „visuell gestische Kommunikation, abgekürzt VGK, anstelle von NVK zu bevorzugen. VGK ist ein körpersprachlicher Ausdruck, der ohne verbale und oft ohne manuelle Gebärden, innerhalb gewisser Grenzen, eine Verständigung ermöglicht. Verfasser: Peter Thiel Kurzdarstellung Dolmetscherdienst für Gehörlose in Mecklenburg-Vorpommern Entstehung 1993 wurde auf Initiative des Gehörlosen Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern und nach dem Studium der Erfahrungen in Schleswig-Holstein, Bayern und Sachsen eine Dolmetscherzentrale für Gehörlose auf der Basis von ABM-Stellen aufgebaut. Ausbildung Die Gewinnung, Ausbildung und der organisierte Einsatz der zur Verfügung stehenden Gebärdensprachdolmetscher und Gebärdensprachdolmetscherinnen war aufgrund des immer stärker werdenden Bedarfes an Umschulungen, Berufsorientierungen und förderungswürdigen Einzelmaßnahmen von hörgeschädigten Betroffenen unter Hörenden, sowie der ständig anfallenden beruflichen Weiterbildungen, notwendig. Von 1998 bis 2000 führte unser Verband gemeinsam mit dem Bildungsträger „Ländlichen Erwachsenenbildung, Bildungszentrum Parchim e.V.“ und der Landesdolmetscherzentrale Zwickau eine Fortbildung zur/m Alltags-GebärdensprachdolmetscherIn mit Prüfungsnachweis durch. Organisation Seit 1994 führt der Gehörlosen Landesverband M-V e.V. in Rostock, Neubrandenburg, Greifswald und Ludwigslust landesweit tätige Einsatzstellen zur Vermittlung der Gebärdensprachdolmetscherleistungen als Ansprechpartner aller Einrichtungen, Institutionen und der gehörlosen Bürger und andere auf Gebärdensprachdolmetscher /innen angewiesene Hörgeschädigte. Damit wurde und wird gesichert, dass entsprechend der Aufträge, die qualitativ notwendigen Dolmetscher und die effektivsten Einsatzvarianten vermittelt werden. Besonderer Schwerpunkte der Arbeit des Dolmetscherdienstes sind der Einsatz im arbeitsplatzbezogenen Bereich in Zusammenarbeit mit den Integrationsämtern und verschiedenen Rehaträgern, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und die Rehabilitation Betroffener in das Berufsleben zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. als Beratungs- und Auskunftsstelle (Anlaufstelle) für Gebärdensprachdolmetscher/innen, gehörlose, hörende Personen, öffentliche Stellen und Medien zur Verfügung zu stehen. Finanzierung und Förderung Die Förderung erfolgt über Zuschüsse der Freien Wohlfahrtspflege über die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, zuletzt bis zu maximal einem Drittel der Gesamtfinanzierung. Die Eigenerwirtschaftung, durch Einnahmen gegen Leistungen, erhöhte sich kontinuierlich Jahr für Jahr , um den Eigenanteil an der Gesamtfinanzierung des Projektes zu gewährleisten. Bedarf Der Bedarf an Gebärdensprachdolmetscher/innen ist weiterhin gewachsen und wird weiter steigen. Um das flächendeckende Angebot auch weiterhin bedarfsgerecht zu gewährleisten, ist es zwingend notwendig weitere Gebärdensprachdolmetscher/innen für die Arbeit im Land Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen! Der Gehörlosen Landesverband M-V e.V. führt seinen Zweckbetrieb „Dolmetscherdienst für Gehörlose M-V“ inzwischen über 20 Jahre mit rund viereinhalb angestellten und acht nebenberuflichen Gebärdensprachdolmetscher/innen. Auf die Arbeit von freiberuflich tätigen Gebärdensprachdolmetscher/innen sind wir zwingend angewiesen. Rechte und Pflichten der Gebärdensprachdolmetscher/innen Schweigepflicht und Neutralität Gebärdensprachdolmetscher/innen sind als Sprachmittler tätig und üben keine beratende oder betreuende Funktion aus. Sie erledigen ihre Aufgaben unparteiisch und gewissenhaft. Rechte Pauseneinhaltung während eines Dolmetschprozesses, Doppelbesetzung (Teamdolmetschen) bei Einsätzen, die über eine Stunde dauern, Ablehnung von Dolmetschaufträgen, aufgrund unzumutbarer Einsatzbedingungen oder Befangenheit des/r Dolmetschers/in. Informationen über die Dolmetscherzentrale und deren Außenstellen, sowie Angaben zu freiberuflichen Gebärdensprachdolmetscher/innen bitte den extra aufgeführten Listen entnehmen!
Die DGS besitzt einen eigenen Wortschatz und eine spezifische Grammatik und Semantik, wobei die Kommunikation innerhalb eines „Gebärdenraumes“ abgewickelt wird, dieser Gebärdenraum befindet sich im oberen Bereich des Körpers, Gesicht, Hände, Oberkörper, Arme, die Beine des „Gebärdenden“ kommen nicht zum Einsatz.
LBG wird vor allem von schwerhörigen und spätertaubten Menschen benutzt. LBG ist keine Sprache im wissenschaftlichen Sinne, sondern eine Kommunikationshilfe. Man bezeichnet LBG auch als „gebärdetes Deutsch“ , weil die Gebärden der Deutschen Lautsprache folgen.
Pflichten
Alle, in der Dolmetscherzentrale registrierten Gebärdensprachdolmetscher/innen sind an die
"Berufs-und Ehrenordnung für hauptamtliche Mitarbeiter und Honorarkräfte des Dolmetscherdienstes
M-V" gebunden.
GebärdensprachdolmetscherInnen - Kontakte
Gehörlosen Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. /
Dolmetscherdienst für Gehörlose
Zentrale Rostock Fax: 0381 – 7696268
Henrik-Ibsen-Str. 20 Tel.: 0381 - 7696201
18106 Rostock E-Mail: dolmd.f.gl.m-v@t-online.de
Gabriele Bornhöft
Außenstelle Ludwigslust Fax: 03874 – 47422
Wasserturmweg 6 Tel.: 03874 – 665617
19288 Ludwigslust E-Mail: dolmd.f.gl.lwlpth@t-online.de
Projektleiter Peter Thiel
Außenstelle Neubrandenburg Fax: 0395 – 707322
Pawlowstr. 12 Tel.: 0395 – 7073225
17036 Neubrandenburg E-Mail: doldi-nbb@t-online.de
Simone Graf
Außenstelle Greifswald Fax: 03834 – 883423
Vilmer Weg 4 Tel.: 03834 – 883257
17491 Greifswald E-Mail: dolmd.f.gl.gw@t-online.de
Sabine Möller
Freiberufliche GebärdensprachdolmetscherInnen in Mecklenburg-Vorpommern
Jana Greschniok Mobil: 0170-2001600
Diplom-Gebärdensprachdolmetscherin E-Mail: j.greschniok@gmx.de
Claudia Konrad Tel.: 038203-729458
Diplom-Gebärdensprachdolmetscherin (FH) Fax: 038203-729459
Mobil: 0162-2806213
E-Mail: konradclaudia@gmx.net
Florentina Nebe Fax: 03222-4057440
Gebärdensprachdolmetscherin B.A. Mobil: 0151- 54845845
E-Mail: gsd.nebe@gmail.com
Andrea Schmidt, geb. Michelmann Tel.: 03996-1619010
Diplom-Gebärdensprachdolmetscherin (FH) Fax: 03996- 1854037
SMS: 0163- 2376327
E-Mail:: andreamichelmann@gmail.com
Mechthild Steuernagel Tel.: 033981- 889810
Diplom-Gebärdensprachdolmetscherin (FH) Fax: 03212- 1341135
Mobil: 0163- 7462375
www.gebaerdensprachdolmetscherin.net
Katarina Winne Tel.: 038221- 422620
Diplom-Gebärdensprachdolmetscherin Fax: 03222- 4394483
Mobil: 0162-2158908
www.gsd-katarina-winne.de